
Investitionsprämie für Elektrofahrzeuge
- die neue Investitionsprämie für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Höhe bis zu 14% für PKW und NFZ bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis (Basismodell) (PKW ohne Beschränkung hinsichtlich höchstzulässigem Gesamtgewicht, NFZ bis 3,5t mit max. 2t höchstzulässigem Gesamtgewicht)
- zusätzlich erhalten Sie die E-Mobilitätsförderung bis zu € 5.000,- netto (Bundesförderung E-Mobilitätsbonus € 3.000,- netto + E-Mobilitätsbonus Importeursanteil: € 2.000,- netto.
- Befreiung von Sachbezug, NOVA und motorbezogener Versicherungssteuer
- 4 Jahre Garantie (max.100.000 km) bei einer Finanzierung über die PSA Bank
Investitionsprämie für Plug-In Hybrid Fahrzeuge
- die neue Investitionsprämie für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Höhe bis zu 7% für PKW und NFZ über 60.000 Euro Bruttolistenpreis (Basismodell) sowie Plug-In Hybriden (PHEV) bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis (Basismodell) und mind. 40 km Reichweite (PKW ohne Beschränkung hinsichtlich höchstzulässigem Gesamtgewicht, NFZ bis 3,5t mit über 2t höchstzulässigem Gesamtgewicht)
- zusätzlich erhalten Sie die E-Mobilitätsförderung bis zu € 3.000,- netto (Bundesförderung E-Mobilitätsbonus € 1.500,- netto + E-Mobilitätsbonus Importeursanteil: € 1.500,- netto.
- 4 Jahre Garantie (max.100.000 km) bei einer Finanzierung über die PSA Bank

Die Investitionsprämie ist gültig ab 01.08.2020 und die Antragstellung ist ab 1.09.2020 bis 28.02.2021 bei der Bundesförderstelle AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft) möglich. Die Voraussetzungen unter denen die Investitionsprämie gewährt wird, richten sich nach den Vorgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft, sowie den Förderungsrichtlinien des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Bedingungen siehe auf der Website der Umweltförderung oder für Privatpersonen hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Verkaufsberaterin oder Ihr Verkaufsberater gerne zur Verfügung. Symbolfotos. Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten.